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Wolfram Theiss

Fachkaufmann für Marketing / Werbung

Selbstständiger Immobilienmakler

 

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1.) Wobei kann mir ein Immobiliemakler helfen? Hier lesen!                         2.) Hier verrate ich Ihnen die faulen Tricks mancher Makler.

1.) Der Immobilienmakler

ist ein wichtiger Helfer, wenn es um den Kauf- oder Verkauf einer Immobilie geht. Seine beratende Funktion, z.B. zur Seniorentauglichkeit einer Wohnung oder eines Hauses ist ebenso wichtig wie die Beurteilung der Lage einer Immobilie beispielsweise in Mannheim (Fluglärm, Haltestelle, Schulen in der Nähe usw.).

Gute Marktkenntnis und langjährige Erfahrung lassen den Immobilienmakler den Verkehrswert einer Immobilie meist realistischer einschätzen, als das ein reiner Immobilien-Gutachter tun könnte. Die Gutachter haben oft ein wirtschaftliches Eigeninteresse - je höher der von ihnen geschätzte Verkehrswert, desto höher ist ihr Honorar - und schätzen Verkehrswerte deshalb meist viel zu hoch ein, zumal sie keine Garantie geben, dass der von ihnen geschätzte Wert auch wirklich erzielt wird. So kommen dann, trotz teuer bezahlter Gutachten, oft "Hoffnungspreise" zustande, die niemals erzielt werden und im harmlosesten Fall nur den Faktor "ZEIT" Richtung unendlich treiben. Erfahrene Immobilienmakler kennen den Markt in der Regel viel besser, weil Verkauf ihr tägliches Brot ist und sie auf echte Erfahrungswerte sowie tatsächliche Verkaufszahlen vergleichbarer Objekte zurückgreifen können. In Amerika und in europäischen Nachbarländern, wie England, Holland usw., werden übrigens 100% der Verkaufsfälle von Maklern abgewickelt. In Deutschland liegt die Quote bei ca. 70% bis 80%, wobei 99% der Privatangebote zu einem überteuerten Hoffnungspreis angeboten werden, so dass Käufer trotz erfolgreicher Preisverhandlung und eingesparter Maklercourtage nicht selten noch viel zu teuer kaufen. Also sind sowohl Verkäufer als auch Käufer von Immobilien in guten Händen, wenn sie an einen erfahrenen, seriösen Makler kommen: Der Verkäufer erzielt in realistischer Zeit einen realistischen Preis und der Käufer kauft "geprüfte Qualität" nicht überteuert.

Wie in allen Branchen gibt es natürlich auch unter den Immobilienmaklern Könner und Umschulungsbedürftige. Die Behörden verlangen zwar einige Voraussetzungen zur Erteilung der erforderlichen Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung, darunter sind aber nur selten Qualifikationsnachweise oder Belege bzgl. fachlichen Wissens.

Welcher Immobilienmakler ist der richtige? In Mannheim ist es nicht anders als in anderen großen Städten auch. Es gibt, wie in jedem Beruf, eine "Drittelregelung": Ein Drittel ist richtig gut, ein Drittel richtet keinen größeren Schaden an und an das letzte Drittel sollte man besser nicht geraten. Um einigermaßen auf der sicheren Seite zu sein, sollte es sich um einen "Verbands-Makler" handeln, der dem IVD angehört. IVD steht für Immobilien-Verband-Deutschland und ist entstanden aus der Fusionierung der 2 großen Maklerverbände RDM (Ring-Deutscher-Makler) und VDM (Verband-Deutscher-Makler). Verbandsmakler müssen eine Sachkenntnisprüfung ablegen und unterwerfen sich gewisser Standesregeln. Wenn es sich dann zusätzlich noch um eine alteingesessene Firma handelt, ist zumindest das letzte Drittel ausgeschlossen. Es gibt auch Makler mit Diplomen und oder Titel der IHK. Diese sind dann meist auch entsprechend höher qualifiziert.

Am Anfang der Zusammenarbeit zwischen Kunde und Immobilienmakler steht der Maklervertrag. Dieser regelt das Wann und Wieviel in Sachen Maklerprovision (Courtage) und definiert das Ziel der Bemühungen des Immobilienmaklers.

Ein Maklervertrag darf zwar formlos sein, sollte aber schriftlich abgeschlossen werden. In der Praxis kommt ein Maklervertrag mit Kaufinteressenten oft auch dadurch zustande, dass der Immobilienmakler ein Exposé oder einen Objekt-Nachweis übergibt, in dem er allerdings klar auf seine Provision hinweist. Meist lässt sich der Makler den Erhalt eines Objekt-Nachweises unterzeichnen.

Der Immobilienmakler-Vertrag bei Anmietung/Vermietung

Er kann in diesem Fall auch mündlich oder durch nachvollziehbares Verhalten abgeschlossen werden, da im BGB und im Wohnungsvermittlungsgesetz die grundsätzlichen Modalitäten für Verträge mit dem Zweck der Vermittlung von Wohnungen/Häusern zur An- und Vermietung klar geregelt sind.

Wesentliche Regelungen hierzu sind:

  • Kein Provisionsanspruch, wenn der Immobilienmakler gleichzeitig Eigentümer, Verwalter, Mieter oder Vermieter ist oder bei Vermieter als juristische Person rechtlich oder wirtschaftlich beteiligt ist (§ 2 WoVermRG)

  • Begrenzung der Maklerprovision auf 2 Monatsmieten + Mehrwertsteuer (§ 3 WoVermRG)

Der Immobilienmakler-Vertrag bei Verkauf/Kauf

In diesem Fall gibt es 3 Arten von Immobilienmakler-Verträgen:

  • Einfacher Maklerauftrag: Hier besteht gemäß der gesetzlichen Regelung keine Verpflichtung des Immobilienmaklers zum Tätigwerden. Ein Provisionsanspruch des Immobilienmaklers entsteht zudem nur im Erfolgsfall.

  • Alleinauftrag: Hier verzichtet der Auftraggeber des Immobilienmaklers darauf, einen weiteren Makler zu beauftragen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Immobilienmakler zum Tätigwerden. Bei einem Maklervertrag zu einem Immobilien-Verkauf hat der Eigentümer zwar noch das Recht selber tätig zu werden und seine Immobilie zu veräußern ohne dass eine Provisionsanspruch des eigentlich damit beauftragten Immobilienmaklers entsteht. Es sei denn der Eigentümer hat sich der Hilfe eines anderen Immobilienmaklers bedient. In dem Fall hat der Eigentümer dem Immobilienmakler mit dem Alleinauftrag die Provision zu zahlen. Ein Alleinauftrag wird immer zeitlich befristet.

  • Qualifizierter Alleinauftrag: Hier handelt es sich um eine individuelle Vereinbarung. Diese kann vieles beinhalten. Z.B. dass der Eigentümer nicht berechtigt ist, seine Immobilie ohne Einschaltung des Maklers an eigene Interessenten zu verkaufen.

Tipp: Für den Verkäufer einer Immobilie macht der Allein-Auftrag (qualifiziert oder normal) alleine schon wegen der Tätigkeitspflicht des Maklers Sinn. Auf keinen Fall sollten mehrere Makler gleichzeitig öffentlich aktiv werden, da Mehrfachwerbung (besonders in Zeitung und Internet) immer negativ für eine Immobilie ist, da sie schnell den Anschein eines Ramschobjektes inne hat. Oder sagen wir es so, viele Köche verderben den Brei.

Bei Fragen rufen Sie mich einfach an:

Wolfram Theiss Immobilien

0621-122 82085


 

2.) Hier verrate ich Ihnen demnächst die faulen Tricks mancher Makler !!!

 

In Arbeit

 

 

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